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Aus: Ausgabe vom 05.09.2018, Seite 2 / Inland

Streik am Flughafen: Airline muss zahlen

Karlsruhe. Fluggesellschaften können bei Ausfällen infolge eines Streiks im Sicherheitsbereich des jeweiligen Airports zu Ausgleichszahlungen verpflichtet sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Allerdings ist laut BGH im Einzelfall zu prüfen, ob die Stornierung wegen Sicherheitsmängeln gerechtfertigt war. Im konkreten Fall ging es um einen Easyjet-Flug von Hamburg nach Lanzarote am 9. Februar 2015. An diesem Tag gab es Warnstreiks bei den Passagierkontrollen am Hamburger Flughafen. Weil Easyjet die Sicherheit gefährdet sah, wurde der Flug annulliert. Betroffene klagten auf Entschädigung. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Es habe durch möglicherweise lückenhafte Kontrollen ein Sicherheitsrisiko bestanden. (Reuters/jW)

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