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Aus: Ausgabe vom 25.10.2018, Seite 2 / Inland

Gericht bricht Betriebsratswahl ab

Frankfurt am Main. Der Streit um die Bildung eines Betriebsrats bei der Fluggesellschaft Sunexpress, an der die Lufthansa beteiligt ist, geht weiter. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat am Mittwoch wie erwartet die von Angestellten in Gang gesetzte Wahlprozedur mit einem Beschluss abgebrochen. Ihre Anwälte kündigten aber Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem hessischen Landesarbeitsgericht, an.

Damit gibt es in dem Unternehmen mit mehr als 1.000 fliegenden Beschäftigten weiter keinen Betriebsrat für die Besatzungen. Hintergrund ist eine Bestimmung im Betriebsverfassungsgesetz, die einen Betriebsrat für das fliegende Personal von einem zuvor abzuschließenden Tarifvertrag abhängig macht. Ein solcher Vertrag ist bislang am Widerstand der Sunexpress gescheitert. (dpa/jW)

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