VW siegt vor Gericht gegen Prevent-Tochter
Dresden. Volkswagen muss keine Getriebeteile des Zulieferers »ES Automobilguss GmbH« aus dem sächsischen Schönheide abnehmen. Wie das Oberlandesgericht Dresden am Donnerstag mitteilte, hat der Kartellsenat eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Leipzig aufgehoben. Danach war VW verpflichtet worden, vorläufig 30 Prozent des Bedarfs an bestimmten Gussteilen von der sächsischen Firma zu beziehen. Die Zulieferfirma gehört wie die »Neue Halberg-Guss GmbH« zur Prevent-Gruppe. Die GmbH hatte per einstweiliger Verfügung erreichen wollen, dass der Autokonzern noch bis 2022 Getriebeteile von ihr beziehen muss. Im März dieses Jahres hatte VW die 2016 geschlossenen Verträge fristlos gekündigt. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Es muss ein unabhängiges Monitoring geben«
vom 09.11.2018 -
Rentensinkflug verzögert
vom 09.11.2018 -
Protest in Dresden gegen Polizeigesetze
vom 09.11.2018 -
Mit Essen spielt man nicht
vom 09.11.2018