13 Jahre Haft für Mord an Ehefrau
Saarbrücken. Weil er seine Ehefrau mit einer Axt tötete, muss ein 40jähriger für 13 Jahre in Haft. Das Landgericht Saarbrücken sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass Christian R. die 34jährige nach Eheproblemen ermordete. Der Mann habe zunehmenden Groll verspürt, der sich schließlich »in einer fürchterlichen, brutalen und mit voller Vehemenz ausgeführten Enthauptung seiner Ehefrau« entladen habe. Das Gericht blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die – wie es in Mordfällen die Regel ist – eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt hatte. Es sei nicht auszuschließen, dass bei dem Mann bei der Tat im Mai in Saarbrücken eine psychische Störung vorgelegen habe, die seine Steuerungsfähigkeit erheblich gemindert habe, so der Vorsitzende Richter Bernd Weber. Bild zitierte aus dessen Begründung, der Täter leide unter einem »kombinierten Störungsbild«, er habe sich in »Gedankenstrudel hineinmanövriert«. Der Verteidiger hatte auf Totschlag in einem minderschweren Fall plädiert und eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)
Mehr aus: Feminismus
-
Unterschätzte 68erinnen
vom 30.11.2018 -
Islamreformerin ausgezeichnet
vom 30.11.2018