Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 08.12.2018, Seite 16 / Aktion
Melodie & Rhythmus

Gegenkultur am Kiosk

Die Waffe der Kritik hat wieder ein Magazin
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Geschafft dank der Unterstützung vieler Leserinnen und Leser sowie zahlreicher Kulturschaffender

Dass wir kämpfen und siegen können, belegt folgende Nachricht: Die aktuelle Ausgabe der Kulturzeitschrift Melodie & Rhythmus ist gedruckt und wird in diesen Tagen an unsere Abonnenten ausgeliefert. Ab nächster Woche ist sie am Kiosk erhältlich. Alles andere als eine Selbstverständlichkeit!

Melodie & Rhythmus wurde 1957 in der DDR gegründet und avancierte rasch zu einer der beliebtesten Zeitschriften des sozialistischen Landes. 2008 sollte sie eingestellt werden. Um das zu verhindern, hat die Verlag 8. Mai GmbH, in dem auch die junge Welt erscheint, die weitere Herausgabe übernommen. In den letzten Jahren bauten wir M & R zum Magazin für Gegenkultur aus. Der damit verbundene erhöhte materielle Aufwand konnte aber nicht über Kioskverkäufe und Abonnements gedeckt werden. Deshalb eröffneten wir im Januar dieses Jahres unseren Leserinnen und Lesern: Nur wenn wir genügend zusätzliche Abonnements gewinnen, kann M & R weiter erscheinen! Dank der Unterstützung von über 50 Kulturschaffenden aus dem In- und Ausland, aber auch durch das Engagement vieler Leserinnen und Leser konnten die materiellen Voraussetzungen für die Fortführung der Zeitschrift erkämpft werden. Dazu zählen über 1.700 zusätzliche Abonnements, aber auch Anzeigen von Verlagen und anderen Kulturinstitutionen für die Zeitschrift. Es ist uns gelungen, ein begeistertes und besonders qualifiziertes erweitertes Redaktions- und Produktionsteam aufzustellen. Das Ergebnis der langen Arbeit dürfen Sie nun in Augenschein nehmen: Ab kommenden Freitag, den 14. Dezember, können Sie M & R 1/2019 im Einzelhandel, im jW-On­lineshop oder in der jW-Ladengalerie kaufen. Aber auch für Melodie & Rhythmus gilt: Der wichtigste Faktor für die Absicherung bleibt das Abo. Ihr Abo!

Verlag 8. Mai GmbH

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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