Im Zweifel für das Ackergift
Zulassung glyphosathaltiger Unkrautvernichtungsmittel behelfsweise für ein Jahr verlängert
Weil sich die Behörden nicht fristgemäß auf Bedingungen für eine Verlängerung der Zulassung glyphosathaltiger Unkrautvernichtungsmittel einigen können, werden die bestehenden Genehmigungen einfach zunächst für ein Jahr bis zum 15. Dezember 2019 verlängert. »Die für die Erneuerung der Pflanzenschutzmittelzulassungen vorgesehenen Verfahrensschritte können nicht bis zum Stichtag 15. Dezember 2018 abgeschlossen werden«, teilte das zuständige Bundesamt für Verbrauchersch...
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