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Aus: Ausgabe vom 13.12.2018, Seite 3 / Schwerpunkt
Repression

Datei »Gewalttäter Sport«

Die Datei »Gewalttäter Sport« (DGS) wird seit 1994 geführt. Verwaltet wird sie von der »Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze« (ZIS), die beim Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste der Polizei Nordrhein-Westfalen in Duisburg angesiedelt ist. Die ZIS gibt es seit 1992. Das Bundeskriminalamt (BKA) betreibt die DGS als sogenannte Verbunddatei – eine informationstechnische Dienstleistung für die Bundesländer. Leiterin der ZIS ist Heike Schultz, ihr Credo lautet: »Gewalt im Fußball bleibt ein großes Problem.«

In der DGS sind aktuell 10.100 Personen (Stand: 10.10.) registriert. Kritiker sprechen von einer Mogelpackung. Denn anders als der Name suggeriert, sind in der DGS nicht nur Gewalttaten erfasst; eine Personalienfeststellung, ein Platzverweis kann ausreichen, um in der Datei gespeichert zu werden. Verzeichnet werden auch Ingewahrsamnahmen, Beleidigungen, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Fananwalt René Lau sagt auf jW-Nachfrage: »Mehr als die Hälfte der Eintragungen haben nicht das Geringste mit Gewalt zu tun.«

Eine Informationspflicht mit Rechtsbehelfsbelehrungen über eine Eintragung besteht nicht. Aus der Statistik geht nicht hervor, ob gegen gespeicherte Personen Ermittlungsverfahren eröffnet oder einzelne wegen eines »Speicherungsgrundes« rechtskräftig verurteilt wurden. Unklar ist gleichfalls, wie viele Verfahren eingestellt wurden. Personen werden bei Fristablauf, Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen nicht konsequent aus der DGS gelöscht.

Die Datei wird sogar noch um den Tatbestand Bedrohung und angeordnete »präventiv-polizeiliche Maßnahmen« (Meldeauflagen, Bereichsbetretungsverbote) erweitert. Lau: »Aus meiner Sicht gehört die DGS abgeschafft, zumindest aber auf rechtsstaatliche Füße gestellt.«(or)

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