Aus: Ausgabe vom 13.12.2018, Seite 5 / Inland
Kabinett beschließt »Brexit«-Regeln
Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Gesetze beschlossen, die im Fall des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union ab dem 30. März 2019 in Kraft treten sollen. Demnach sollen deutsche und britische Staatsbürger, die im jeweils anderen Land leben und arbeiten, ihren Sozialversicherungsschutz behalten: in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung – auch für den Fall eines ungeordneten »Brexit«. Zudem soll der Kündigungsschutz für in Deutschland tätige Investmentbanker gelockert werden. (jW)
Mehr aus: Inland
-
Affäre wird Fall für U-Ausschuss
vom 13.12.2018 -
In Sachsen nichts Neues
vom 13.12.2018 -
Profis zu teuer
vom 13.12.2018 -
Teuer, riskant, unnötig
vom 13.12.2018 -
Seit 21 Wochen im Streik
vom 13.12.2018 -
»Einzelne drakonisch bestrafen, um andere einzuschüchtern«
vom 13.12.2018