Aus: Ausgabe vom 18.12.2018, Seite 5 / Inland
Entschädigung für Enteignung steuerfrei
Münster. Eine Entschädigung für ein enteignetes Grundstück muss nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes Münster nicht versteuert werden. Denn ein »auf die Veräußerung gerichteter rechtsgeschäftlicher Wille« sei bei einer Enteignung nicht erkennbar, entschied das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Nach der Enteignung waren dem Kläger 600.000 Euro Entschädigung zugesprochen worden. Davon wollte der Fiskus aber 175.000 Euro Steuern kassieren. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Alle Jahre wieder
vom 18.12.2018 -
Unsichtbarer Monopolist
vom 18.12.2018 -
Mitgegangen, mitgefangen
vom 18.12.2018 -
Öfen aus in Augsburg
vom 18.12.2018 -
»Nur eine Frage der Zeit, bis Menschen Schaden erleiden«
vom 18.12.2018