Verdrängt, entrechtet, ausgeschaltet
Vor 80 Jahren untersagte das Naziregime jüdischen Staatsbürgern per Gesetz die Geschäftstätigkeit
Knut MellenthinDer 1. Januar 1939 war der Stichtag für die Umsetzung der »Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben«. Von diesem Tag an war Juden in Deutschland »der Betrieb von Einzelhandelsverkaufsstellen, Versandgeschäften oder Bestellkontoren sowie der selbständige Betrieb eines Handwerks untersagt«. Zugleich war ihnen ausdrücklich verboten, »auf Märkten aller Art« Waren oder Dienstleistungen anzubieten, was sich im Grunde schon aus dem ersten Pu...
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