Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Sa. / So., 22. / 23. Februar 2025, Nr. 45
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 24.01.2019, Seite 5 / Inland

Urlaubsanspruch geht an Erben

Erfurt. Zu Lebzeiten nicht in Anspruch genommene Urlaubstage von gestorbenen Angestellten kommen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt den Erben zugute. Nach dem Bundesurlaubsgesetz sei der Resturlaub auch dann abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Beschäftigten ende. Der vor dem Tod nicht mehr in Anspruch genommene Jahresurlaub werde Teil der Erbmasse, urteilte der 9. Senat am Mittwoch in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen. Er bezog sich dabei auch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom November 2018. (dpa/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.