Urlaubsanspruch geht an Erben
Erfurt. Zu Lebzeiten nicht in Anspruch genommene Urlaubstage von gestorbenen Angestellten kommen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt den Erben zugute. Nach dem Bundesurlaubsgesetz sei der Resturlaub auch dann abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Beschäftigten ende. Der vor dem Tod nicht mehr in Anspruch genommene Jahresurlaub werde Teil der Erbmasse, urteilte der 9. Senat am Mittwoch in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen. Er bezog sich dabei auch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom November 2018. (dpa/jW)
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