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Aus: Ausgabe vom 06.02.2019, Seite 4 / Inland

Kennzeichenkontrollen teils verfassungswidrig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrollen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen für in Teilen verfassungswidrig erklärt, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. In Bayern sahen die Verfassungsrichter Verstöße bei Kontrollen im Bereich des Grenzschutzes. Diese bedürften eines hinreichend gewichtigen Anlasses. Bei der Regelung in Baden-Württemberg rügte das Gericht, dem Land fehle es mit Blick auf die automatisierte Kon­trollen an der Gesetzgebungskompetenz. Aus formellen Gründen seien auch die hessischen Regelungen verfassungswidrig. (AFP/jW)

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