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Aus: Ausgabe vom 09.02.2019, Seite 16 / Aktion
Magazin für Gegenkultur

M&R-Künstler-Konferenz am 8. Juni

Ab sofort sind Karten im jW-Shop erhältlich!
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Zusammenstehen gegen den rechten Zeitgeist

In der aktuellen Ausgabe der Kulturzeitschrift Melodie & Rhythmus stellt die Redaktion ein Manifest für Gegenkultur vor – einen Entwurf, der schon vielfältige Reaktionen ausgelöst hat. Auf einer großen Künstler-Konferenz sollen am Pfingstsamstag, den 8. Juni 2019, im Heimathafen Berlin einige Elemente daraus in Gesprächsrunden, Vorträgen und Interviews diskutiert werden.

Die Veranstaltung beginnt um 10.30 Uhr mit »Diagnosen«: Künstler und Wissenschaftler analysieren den rechten Zeitgeist, die Gefahr einer »rechtsintellektuellen Wende« und Tendenzen der Entpolitisierung der Kunst. Publizisten beleuchten Eindimensionalisierungsprozesse in der Kulturmedien-Landschaft. Im zweiten Teil sollen »Perspektiven« gezeigt werden: die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen politisch engagierter Kunst und von Agitprop wie satirischen Interventionen. Ebenso soll die Erinnerungskultur als Akt der Rettung gegen ihre Ideologisierung und Kommerzialisierung verteidigt werden. Höhepunkt der Konferenz wird ab 20 Uhr eine Kulturgala mit Kompositionen, Liedern und Songs, Rezitationen und Performances sein.

Noch steht das Programm der Konferenz nicht, ihre Mitwirkung zugesagt hat aber schon eine Reihe von Künstlern und Intellektuellen, darunter die Sängerin Esther Bejarano, der Liedermacher Konstantin Wecker, der Soziologe Moshe Zuckermann, der Schauspieler Rolf Becker, der Komponist Nikolaus A. Huber, der Schriftsteller Mesut Bayraktar und der Singer-Song­writer Shekib Mosadeq.

M&R-Team

Künstler-Konferenz, Sonnabend, 8. Juni 2019, Heimathafen Neukölln, Karl-Marx-Straße 141, 12043 Berlin, Einlass: 10 Uhr, Konferenz: 10.30 Uhr, Kulturgala: 20 Uhr

Kartenbestellungen über melodieundrhythmus.com/kuenstler-konferenz sowie
in der jW-Ladengalerie, 10119 Berlin, Torstr. 6

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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