Schutz für Whistleblower
Strasbourg. Hinweisgeber für Skandale sollen in der EU künftig besser geschützt werden. Die Mitgliedsstaaten und das Europaparlament einigten sich in der Nacht zum Dienstag in Strasbourg auf EU-weite Mindeststandards zum Schutz von Whistleblowern. Wie letztere Verstöße gegen EU-Recht künftig melden, können sie frei wählen. Die Hinweisgeber können sich an eine zuständige Behörde oder auch direkt an die Öffentlichkeit wenden, wenn die Behörden nicht angemessen auf einen gemeldeten Missstand reagieren oder das öffentliche Interesse gefährdet wird. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Kapital & Arbeit
-
VW: Mehr E-Autos, weniger Beschäftigte
vom 13.03.2019 -
Versammlung
vom 13.03.2019 -
Einfalt und Unvermögen
vom 13.03.2019 -
Zuckerbrot und Peitsche
vom 13.03.2019