Profaschistische Beamte: Ermittlungen gegen Dutzende hessische Polizisten
Wiesbaden. Die Ermittlungen wegen rechter Umtriebe bei der hessischen Polizei weiten sich aus. Gegen fast 40 Polizisten in Hessen laufen straf- und dienstrechtliche Verfahren. Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags in Wiesbaden von aktuell 23 Fällen. Dazu kämen Altfälle ab dem Jahr 2015. Die Gesamtzahl der verdächtigen Polizisten liege derzeit bei 38. Vier dieser Beamten seien bereits entlassen oder versetzt worden.
Das Bundeskriminalamt ermittle, ob ein Zusammenhang zwischen der bundesweiten Serie mutmaßlich neofaschistisch motivierter Gewaltdrohungen per Mail gegen öffentlich herausgehobene Personen und den Drohschreiben an eine türkischstämmige Frankfurter Anwältin unter dem Kürzel «NSU 2.0» bestehe. Das letzte Drohfax an die Juristin sei Mitte Januar eingegangen, sagte Beuth. Hintergrundwissen über die Anwältin war aus dem polizeilichen Informationssystem eines Computers einer Beamtin des 1. Reviers in Frankfurt abgefragt worden.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde eine Whats-App-Gruppe Frankfurter Polizisten aufgedeckt, bei der die Beamten einander Hakenkreuze, Hitlerbilder, und faschistische Karikaturen zuschickten. Die Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen die vom Dienst suspendierten Beamten sind noch nicht abgeschlossen. Weitere Polizisten wurden nach dem Fund von Materialien mit faschistischen Inhalten vom Dienst suspendiert; es waren Waffen und Nazisymbole entdeckt worden.
Während der Ausschusstagung musste sich am Donnerstag ein Polizist vor dem Amtsgericht Dieburg verantworten, weil er 2016 eine mutmaßlich rechtsextreme Bekannte mit Interna aus der Dienststelle versorgt hatte. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Vermögende werden viel zu gering besteuert«
vom 22.03.2019 -
Klare Sympathien
vom 22.03.2019 -
Schule am Pranger
vom 22.03.2019 -
Heiko Maas lässt rüsten
vom 22.03.2019 -
Wohltaten in homöopathischer Dosis
vom 22.03.2019 -
»Unter dem Regime ist kaum mit Humanität zu rechnen«
vom 22.03.2019