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Aus: Ausgabe vom 18.04.2019, Seite 4 / Inland

»Eigenbedarf«: BGH ­verlangt genaue Prüfung

Karlsruhe. Gerichte müssen bei sogenannten Eigenbedarfskündigungen in jedem Einzelfall genau prüfen, ob ein Mieter vor die Tür gesetzt werden kann oder ob er wegen eines Härtefalls in der Wohnung bleiben darf. Das unterstrich der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch bei zwei Verhandlungen über Eigenbedarfskündigungen. Der BGH sieht die Tendenz, dass viele Fälle schematisch und »nicht in gebotener Tiefe« gelöst werden. Dem will er mit seinen für den 22. Mai angekündigten Urteilen offenbar einen Riegel vorschieben. Der BGH beschäftigt sich mit zwei Fällen, in denen die Vorinstanzen den Eigenbedarf bestätigt haben. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutete sich an, dass die Urteile vom BGH aufgehoben werden. In beiden Fällen vermissten die höchsten deutschen Zivilrichter eine gründliche Prüfung. (dpa/jW)