Volksverhetzung unter Strafe
Vor 25 Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht die Leugnung oder Verharmlosung der Judenverfolgung und -vernichtung während der Nazizeit für strafbar
Knut MellenthinIn Deutschland gilt es als Straftat, wenn jemand die Entrechtung, Verfolgung und massenhafte Ermordung von Juden während der Naziherrschaft 1933 bis 1945 »öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost«. So steht es im dritten Absatz des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch, dessen Gesamtüberschrift »Volksverhetzung« lautet.
Das ist insofern einzigartig, als die Leugnung anderer geschichtlicher Vorgänge hierzulande nicht strafrechtlich verfolgt wi...
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