Aus: Ausgabe vom 26.04.2019, Seite 4 / Inland
G-20-Prozess: Zweifel an Ermittlungsakten
Hamburg. Im »Elbchaussee«-Prozess gegen fünf Beschuldigte, die während der Proteste gegen den G-20-Gipfel in Hamburg am 7. Juli 2017 Straftaten begangen haben sollen, hat das Gericht Zweifel an den polizeilichen Ermittlungsakten geäußert. Das meldete am Donnerstag der NDR. In einem Beschluss der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Hamburg von Anfang März heiße es, auf das »geschriebene Wort« sei »wenig Verlass«. Demnach sollen Zeugen die ihnen in den Akten zugeschriebenen Aussagen in der Hauptverhandlung entschieden bestritten und als »Quatsch« bezeichnet haben. (jW)
Mehr aus: Inland
-
Jäger der verlorenen Mitte
vom 26.04.2019 -
Wahlkampf mit lachenden Kindern
vom 26.04.2019 -
Bankenfusion abgeblasen
vom 26.04.2019 -
Zähe Verhandlungen
vom 26.04.2019