Zeuge hält Staatsanwalt für befangen
Dresden. Im Prozess zur tödlichen Messerattacke von Chemnitz im August 2018 hat vor dem Landgericht ein ehemals Tatverdächtiger seine Aussage vom Ausschluss des Staatsanwalts abhängig gemacht. Er wolle als Zeuge aussagen, ließ der 23jährige Iraker Yousif A. am Freitag in Dresden durch seinen Anwalt Ulrich Dost-Roxin erklären. Dies könne er aber nicht im Beisein von Staatsanwalt Stephan Butzkies, bei dem er ein »Höchstmaß an Befangenheit« sehe. Der Zeuge hatte Butzkies wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung angezeigt – die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt. Yousif A. hatte vom 27. August bis 18. September in Untersuchungshaft gesessen. Der Haftbefehl sei »grundlos, willkürlich und rechtswidrig« beantragt worden. Die Kammer unterbrach die Vernehmung, um die Erklärung zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Linke gegen Ausverkauf des Ostens
vom 27.04.2019 -
»Wir lassen uns nicht vereinnahmen«
vom 27.04.2019 -
Auf dem Weg zur Hauptversammlung
vom 27.04.2019 -
In der Mitmachkrise
vom 27.04.2019 -
Klassenkampf von oben
vom 27.04.2019 -
Betriebsratswahl ungültig
vom 27.04.2019 -
»Black Community fordert lückenlose Aufklärung«
vom 27.04.2019