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Aus: Ausgabe vom 02.05.2019, Seite 16 / Sport
Leichtathletik

Testosteronregel

Lausanne. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat den Einspruch der zweimaligen 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya (Südafrika) gegen die »Testosteronregel« des Leichtathletikweltverbandes IAAF abgelehnt. Die IAAF will über bestimmte Strecken (400 Meter bis eine Meile) einen Grenzwert für körpereigenes Testosteron von fünf Nanomol pro Liter einführen. Dies zwingt Athletinnen mit »Differences of Sexual Development« (DSD) wie Hyperandrogenämie dazu, ihren Testosteronwert künstlich zu senken. Die Regularien seien zwar »diskriminierend«, erklärte der CAS, diese Benachteiligung sei jedoch »notwendig, angemessen und ein verhältnismäßiges Mittel, um das Ziel der IAAF zu erreichen, die Integrität des Frauensports (...) aufrechtzuerhalten«. Hinsichtlich der praktischen Anwendbarkeit der Regelungen äußerte das Gremium »ernsthafte Bedenken«. Semenya twitterte nach der Entscheidung: »Manchmal ist die beste Reaktion, nicht zu reagieren.« Die IAAF zeigte sich »erfreut« und erklärte, die Regel würde am 8. Mai in Kraft treten. Semenya kann noch Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einlegen, auch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist denkbar. (sid/jW)

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