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Aus: Ausgabe vom 22.05.2019, Seite 11 / Feuilleton

Kollektive Identität

Handschriftliche Entwürfe der israelischen Unabhängigkeitserklärung von 1948 dürfen nicht versteigert werden. Wie die Tageszeitung Haaretz mitteilte, erklärte das oberste israelische Gericht die Dokumente zu staatlichem Eigentum, das dem Nationalarchiv übergeben werden soll. Bei den Entwürfen handelt es sich um die Niederschriften, die der Jerusalemer Anwalt Mordechai Beham 1948 im Auftrag des späteren Justizministers Pinchas Rosen verfasste. Die Söhne des Anwalts hatten die Handschriften in einem Jerusalemer Auktionshaus zum Verkauf angeboten. Das Startgebot war auf umgerechnet 221.000 Euro festgelegt worden. Die Entwürfe seien Teil des Kulturguts des Staates Israel sowie Teil der kollektiven Identität, urteilte das Gericht. Es beendete damit einen seit 2015 andauernden Rechtsstreit. (dpa/jW)

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