Patientenmörder geht in Revision
Oldenburg. Der vorige Woche erneut zu lebenslanger Haft verurteilte Serienmörder und Exkrankenpfleger Niels Högel hat gegen die Entscheidung des Oldenburger Landgerichtes einen Revisionsantrag gestellt. Das teilte die Pressestelle des Gerichtes am Dienstag mit. Über den Antrag hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft erklärte am Dienstag, dass sie nicht gedenke, Revision einzulegen. Der 42jährige war zuletzt wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich hatte die Kammer am vergangenen Donnerstag die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist. Sollte die Revision zugelassen werden, würden vom BGH in Leipzig etwaige Verfahrens- oder Rechtsfehler geprüft, nicht jedoch die Beweismittel selbst. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Verbot von Pseudotherapien
vom 12.06.2019 -
Ankettaktion für Klimaschutz
vom 12.06.2019 -
Sicherheitsrisiko Seehofer
vom 12.06.2019 -
Vermittlung gefordert
vom 12.06.2019 -
»Major Tom« wird Lobbyist
vom 12.06.2019 -
Aus »Sorge« um die Stahlpreise
vom 12.06.2019