Kükenschreddern bleibt legal
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Recht von Züchtern, männliche Hühnerbabys in Massen zu töten
Ralf WurzbacherDas massenhafte Töten frisch geschlüpfter männlicher Küken in der Legehennenzucht bleibt vorerst gestattet. Nach einem am Donnerstag gefällten Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig darf an der Praxis bis zur Einführung eines alternativen Verfahrens zur Bestimmung des Geschlechts der Tiere noch im Ei festgehalten werden. Weil mit der Marktreife dieser Technik »voraussichtlich in Kürze« zu rechnen sei, stellten die wirtschaftlichen Inter...
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