AfD-Abgeordnete: Ausschluss rechtmäßig
Stuttgart. Der Ausschluss der Abgeordneten Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon (beide AfD) aus mehreren Sitzungen des baden-württembergischen Landtags ist rechtens gewesen. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes am Montag in Stuttgart. Demnach liegt es im Ermessen der Landtagspräsidentin, Ordnungsrufe zu erteilen und notfalls Abgeordnete auszuschließen, um eine ordentliche Plenarsitzung zu ermöglichen. Das Gericht wies eine Klage der beiden Abgeordneten ab, mit der sie sich gegen einen Ausschluss im Dezember gewehrt hatten. Räpple hatte nach dem Zwischenruf »So sind sie, die roten Terroristen« – bezogen auf einen Beschluss der Jusos – einen Ordnungsruf erhalten und sich geweigert, den Saal zu verlassen. Gedeon hatte Parlamentspräsidentin Muhterem Aras gesagt, so könne sie ein »Parlament in Anatolien« führen. (AFP/jW)
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