»Todeslisten« angeblich ungefährlich
Berlin. Das Bundesinnenministerium bestreitet, dass sich aus den jüngst bekanntgewordenen Listen, die von Neonazis erstellt wurden, eine konkrete Gefährdung der dort aufgeführten Menschen ableiten lasse. Alle dem Bundeskriminalamt (BKA) vorliegenden Informationssammlungen seien einer Gefährdungseinschätzung unterzogen worden, teilte das Ministerium am vergangenen Donnerstag mit. Dabei hätten sich jedoch bisher grundsätzlich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betroffenen einer konkreten Gefährdung unterlägen. Eine Gefährdung der aufgeführten Personen, Institutionen und Organisationen sei nach Einschätzung des BKA aktuell nicht gegeben, erklärte das Ministerium. Begriffe wie »Feindes-« oder »Todesliste« seien daher »zurückzuweisen«, hieß es in der Erklärung. Ressortchef Horst Seehofer (CSU) erklärte, dass Betroffene bei »konkreter Gefährdung« informiert würden. Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums begründe die »Nennung von Personen, Institutionen oder Organisationen in festgestellten Informationssammlungen« für sich genommen »keine Notwendigkeit zur aktiven Unterrichtung der Betroffenen«. (AFP/jW)
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