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Haftbefehl gegen Günther Krause / Weitere Meldungen

Wegen hoher Mietschulden in Berlin ist gegen Ex- Bundesverkehrsminister Günther Krause vom Amtsgericht Bad Doberan (Mecklenburg-Vorpommern) Haftbefehl erlassen worden. Nach Informationen der »Berliner Morgenpost« soll der Bundestagsdirektkandidat der Rostocker CDU zu einer eidesstattlichen Versicherung über seine Zahlungsunfähigkeit vorgeführt werden. Hintergrund seien Mietschulden in Höhe von 70 000 Mark aus dem Jahr 1995.

Krause hat inzwischen den Vorwurf bestätigt. Die Aufregung darum werde sich aber »in den nächsten fünf Tagen« legen, sagte er am Freitag dem privaten Radiosender »Ostseewelle«. Er habe »wie jedes andere Unternehmen auch« zwar Verbindlichkeiten, doch lägen seine Forderungen höher als der Betrag von 70 000 Mark. Krause kündigte an, trotz des Haftbefehls für den Bundestag zu kandidieren.

Nach Darstellung der Zeitung ist Krause, der als Bundespolitiker wegen mehrerer Affären gescheitert war, mit der Miete für die ehemaligen Berliner Geschäftsräume seiner Firma »Aufbau-Invest GmbH« im Eden-Haus in der Budapester Straße in Verzug. Seit zweieinhalb Jahren habe er den Vermieter vertröstet, der den Vertrag schließlich zum Jahresende 1996 gekündigt hatte. Trotz juristischer Schritte sei Krause die Summe weiter schuldig geblieben. Daraufhin habe der Vermieter Ende 1997 Strafanzeige gestellt.

Krause bezeichnete den Haftbefehl als »technischen Vorgang«. Er halte sich weiterhin für geeignet, in Bonn Vorschläge zu machen, wie der Mittelstand als »Rückgrat der Gesellschaft« gestärkt und die Arbeitslosigkeit gesenkt werden könne. Er habe zwar »nicht unbedingt eine weiße Weste, aber auch keine schwarze«, betonte Krause. Es sei bekannt, daß viele in seiner Partei ihn »nicht mögen«. Schläge, die oft »unter die Gürtellinie gehen«, müsse er aber akzeptieren, weil er selbst auch austeile.

(ADN/jW)

Bei Liberalen heißt Umbau Abbau

HAMBURG. Die FDP will nach der Bundestagswahl weitere Veränderungen im Sozialsystem durchsetzen. In der Bild- Zeitung vom Freitag kündigte der Parteivorsitzende Wolfgang Gerhardt an, die FDP werde nach einem Wahlsieg der Koalition darauf bestehen, den weiteren »Umbau des Sozialstaats« in der Koalitionsvereinbarung festzuschreiben. »Die größte soziale Sicherheit ist ein Arbeitsplatz und nicht die Summe sozialer Leistungen. Angesichts von nahezu fünf Millionen Arbeitslosen können wir nicht Verteilungspolitik betreiben«, so der FDP-Chef. Sozialleistungen müßten »noch mehr auf die wirklich Bedürftigen konzentriert werden«.

(ADN/jW)

FDP darf Millionen vorerst behalten

MÜNSTER. Die FDP muß nach einer Entscheidung des Münsteraner Oberverwaltungsgerichts vom Freitag die umstrittenen 10,5 Millionen Mark aus der Parteienfinanzierung für das Jahr 1996 vorläufig nicht zurückzahlen. Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, ließ der Fünfte Senat die Berufung gegen am 19. November ergangene Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zu und hob in zwei Eilverfahren die zu Lasten der Liberalen ergangenen vorläufigen Regelungen auf. Vor der im September stattfindenden Bundestagswahl sei nicht mit einer Entscheidung über die Berufungen zu rechnen.

AP/jW

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