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Aus: Ausgabe vom 19.10.2019, Seite 1 / Inland

Bundestag billigt Grundsteuerreform

Berlin. Der Bundestag hat am Freitag Neuregelungen bei der Grundsteuer verabschiedet. Das Parlament stimmte außerdem einer Änderung des Grundgesetzes zu, damit Länder eigene Regelungen entwickeln können. Die Reform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage beanstandet hatte. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen, dies gilt aber als sicher. Gezahlt wird die Grundsteuer von allen Hauseigentümern, aber auch von den Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten umgelegt werden. Der Deutsche Mieterbund hatte geforderte, die Grundsteuer aus dem Katalog der Betriebskosten zu streichen, damit sie nicht länger von Mietern bezahlt werden muss. Der nun verabschiedete Kompromiss von Koalition, FDP und Grünen sieht allerdings vor, die Möglichkeit der Kostenweitergabe an die Mieter nicht anzutasten. (dpa/jW)

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