Heimliche Sammlung
Hannover. Die Polizeidirektion Hannover speicherte personenbezogene Daten von Fußballfans in der geheimen »Arbeitsdatei Szenekundige Beamte« (SKB-Datei) jahrelang rechtswidrig. Wie die Fanhilfe Hannover am Montag mittelte, stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in einer Berufungsverhandlung nun fest, dass die gezielte heimliche Sammlung und Verwendung von Erkenntnissen in der SKB-Datei einen tiefgreifenden Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstellt. In dem verhandelten Fall sei sowohl die erstmalige Erfassung der Klägerin am 18.3.2009 als auch sämtliche weitere Speicherungen bis zum 14.8.2014 rechtswidrig gewesen. Das OVG begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der niedersächsische Landesdatenbeauftragte über die Existenz der Datei erst informiert wurde, nachdem die Fanhilfe die Geheimdatei aufgedeckt hatte. (jW)
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