Aus: Ausgabe vom 25.10.2019, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Sammelklage gegen Lkw-Kartell zulässig
München. Im Münchner Schadenersatzprozess wegen Kartellbildung mehrerer Lkw-Hersteller hat das Landgericht keine Einwände gegen die Bündelung der Klagen. Das machte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz zum Verhandlungsauftakt am Donnerstag deutlich. Verklagt werden die Hersteller Daimler, MAN, Volvo, DAF und Iveco, von denen die EU-Kommission im Jahr 2016 wegen Kartellbildung ein Bußgeld von 3,8 Milliarden Euro verlangt hatte. Die Spediteure machen geltend, sie hätten wegen des Kartells überhöhte Lkw-Preise gezahlt. (Reuters/jW)
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