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Aus: Ausgabe vom 12.11.2019, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Gericht verhandelt »Crowdworking«

München. Sind »Crowdworker« selbständig oder bei Internetplattformen angestellt? Über diese Frage wurde am Mittwoch vergangener Woche am Landesarbeitsgericht in München verhandelt. Zu einer Entscheidung kamen die Richter noch nicht. Der Kläger hatte mehrere kleinere Jobs übernommen, die ihm über eine Crowdworking-Plattform vermittelt wurden. Er machte etwa Fotos von Tankstellen und Märkten und schickte sie über die Plattform zur Überprüfung der jeweiligen Warenpräsentation. Die beklagte Internetfirma ist der Meinung, der Kläger sei selbständig und habe als Selbständiger Aufträge übernommen. Niemand werde gezwungen, bestimmte Aufträge anzunehmen, hieß es seitens der Plattform. Bei längerer Inaktivität wird laut Klägerseite jedoch mit der Deaktivierung des Nutzerkontos gedroht. Darin sieht sie eine Sanktionierung, die einer Vertragspflicht ähnlich sei. Außerdem gebe es ein Level-System, das den User dazu verpflichte, »bei der Stange zu bleiben«. Auf der Homepage werde im übrigen damit geworben, dass mit einem höheren Level auch eine höhere Vergütung einhergehe. Der nächste Gerichtstermin ist für den 4. Dezember festgelegt. (dpa/jW)

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