Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 06.05.2003, Seite 4 / Aktion

Paradies für Bastler

Der jW-Keller ist ein Fall für die Sperrmüllabfuhr
Von jW-Aktionsbüro

Liebe Leserinnen und Leser, was machen Sie beim Umzug mit dem, was Sie im Laufe der Jahre in Ihren Keller gestopft haben? Ihr Gelaß ist aufgeräumt? Unseres nicht. Über den Inhalt gibt es verschiedene Vermutungen, keine Gewißheit. Wenn z. B. ein junge Welt-Redakteur auf seinem angejahrten Bürostuhlimitat sich nicht mehr vor- und zurückbewegen kann, sucht er manchmal dort unterirdisch nach Rollen, die rollen. Liebhaber von musealen Computerteilen sollen schon fündig geworden sein. Für Bastler wäre unser Keller ein Paradies. Es zeichnet sich ab, daß nur die Sperrmüllabfuhr etwas von ihm haben wird.

* Spenden bitte auf folgendes Konto: Verlag 8.Mai, Kto.-Nr. 0014544204, BLZ 100 30 500, Bankhaus Löbbecke & Co., Berlin, Stichwort: Umzug

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!