Weltstrafgericht prüft Afghanistan-Ermittlung
Den Haag. Nach der Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan haben am Mittwoch am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Anhörungen über ein Berufungsverfahren begonnen. Der Chefanklägerin Fatou Bensouda geht es darum, doch noch gegen Folter, willkürliche Tötungen und andere Kriegsverbrechen vorgehen zu dürfen, die in Afghanistan seit 2003 verübt worden seien. Von den Ermittlungen könnten auch US-Bürger betroffen sein. Die US-Regierung, die den Gerichtshof grundsätzlich ablehnt, hat für diesen Fall Gegenmaßnahmen angedroht. Eine Kammer des Weltstrafgerichts hatte die 2017 beantragten Afghanistan-Ermittlungen im April dieses Jahres abgelehnt. Sie würden der Gerechtigkeit kaum dienen können, so die Begründung. (dpa/jW)
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