Aus: Ausgabe vom 05.12.2019, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Deutscher Essig darf »Balsamico« heißen
Luxemburg. Deutsche Essigprodukte dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterhin als »Balsamico« vertrieben werden. »Balsamico« sei kein speziell geschützter Begriff, befanden die EU-Richter am Mittwoch in Luxemburg. Die italienische Produzentenvereinigung Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena hatte gegen das baden-württembergische Unternehmen Balema geklagt, das auf Essig basierende Produkte unter der Bezeichnung »Balsamico« vertreibt. Es verstoße damit gegen die geschützte geographische Herkunftsbezeichnung »Aceto Balsamico di Modena«. Diese ist jedoch laut EuGH nur als Ganzes geschützt. (AFP/jW)
Mehr aus: Kapital & Arbeit
-
Management unter Druck
vom 05.12.2019 -
Wie vom Meer verschluckt
vom 05.12.2019 -
Neue Mitglieder am Pranger
vom 05.12.2019