Strafvereitelung im Fall Lübcke wird geprüft
Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Kassel prüft nach der neuen Vernehmung des Hauptverdächtigen im Fall der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Ermittlungen wegen Strafvereitelung. Die Behörde gehe einem entsprechenden Anfangsverdacht nach, berichtete der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe. Hintergrund sei die Aussage des Hauptverdächtigen Stephan Ernst am vergangenen Mittwoch, wonach er bei seinem Geständnis im Sommer in bezug auf den Tatablauf nicht die Wahrheit gesagt habe (jW berichtete). Grund für sein Tateingeständnis sei gewesen, dass sein vorheriger Anwalt ihm Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen habe, wenn er die Schuld auf sich nähme. Der ehemalige Anwalt bestritt die Vorwürfe gegenüber dem Spiegel. (AFP/jW)
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