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Aus: Ausgabe vom 29.01.2020, Seite 5 / Inland

Neues Bankengesetz in Arbeit

Berlin. Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur stärkeren Beteiligung von Gläubigern und Eigentümern bei Bankpleiten vorgelegt. Damit setzt die Regierung Teile des sogenannten EU-Bankenpakets von Mitte 2019 in nationales Recht um.

Große Geldhäuser sollen demnach künftig einen »Verlustpuffer« in Höhe von mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Papier des Ministeriums hervorgeht. Sie sollen zudem ihre Refinanzierung langfristiger ausrichten. Kleinere Banken wie Sparkassen und Volksbanken sollen bei Offenlegungspflichten entlastet werden und auch bei den neuen Liquiditätsvorgaben. (Reuters/jW)

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