Ausgleich bei Flugausfall wegen Streiks
Frankfurt am Main. Das Landgericht Frankfurt hat die Rechte von Reisenden bei Flugausfällen wegen eines Streiks gestärkt. Passagiere haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, wenn die Airline nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung der Flüge zu verhindern, entschied das Gericht am Donnerstag in Frankfurt am Main. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, bedeutet zunächst eine Schlappe für den Billigflieger Ryanair. Im Konflikt mit Ryanair um den Abschluss eines Tarifvertrages hatte die Pilotengewerkschaft »Vereinigung Cockpit« im August 2018 zu einem Streik aufgerufen. Zahlreiche Verbindungen mussten gestrichen werden. Mehrere betroffene Reisende traten ihre Ansprüche an einen Rechtsdienstleister ab. Dessen Klage auf Ausgleich hatte dem Gericht zufolge Erfolg. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Betrieb & Gewerkschaft
-
Internationaler Kampf auf Augenhöhe
vom 04.02.2020 -
Der nächste Angriff
vom 04.02.2020