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Aus: Ausgabe vom 04.02.2020, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Ausgleich bei Flugausfall wegen Streiks

Frankfurt am Main. Das Landgericht Frankfurt hat die Rechte von Reisenden bei Flugausfällen wegen eines Streiks gestärkt. Passagiere haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, wenn die Airline nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung der Flüge zu verhindern, entschied das Gericht am Donnerstag in Frankfurt am Main. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, bedeutet zunächst eine Schlappe für den Billigflieger Ryanair. Im Konflikt mit Ryanair um den Abschluss eines Tarifvertrages hatte die Pilotengewerkschaft »Vereinigung Cockpit« im August 2018 zu einem Streik aufgerufen. Zahlreiche Verbindungen mussten gestrichen werden. Mehrere betroffene Reisende traten ihre Ansprüche an einen Rechtsdienstleister ab. Dessen Klage auf Ausgleich hatte dem Gericht zufolge Erfolg. (dpa/jW)

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