Finanzgericht weist Klage von ATTAC zurück
Kassel/Frankfurt. Das Frankfurter Finanzamt habe dem globalisierungskritischen Netzwerk ATTAC zu Recht die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das entschied am Mittwoch nachmittag das Hessische Finanzgericht in Kassel. Damit änderten die Richter ihre Entscheidung aus dem Jahr 2016, damals hatten sie der Klage von ATTAC stattgegeben. Der vorsitzende Richter machte aber klar, dass die neue Entscheidung nur den engen Vorgaben des Bundesfinanzhofs (BFH) geschuldet sei. »Das Gericht ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis gekommen, dass zumindest nicht alle Aktionen einem vorrangigen übergeordneten gemeinnützigen Zweck dienten, sondern der Kläger darüber hinaus politische Forderungen aufgestellt hat«, sagte der Richter. Er meinte damit u. a. die Forderung nach einer 30-Stunden-Woche. ATTAC kündigte unterdessen Revision an. (dpa/jW)
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