Flucht vor Verantwortung
EuGH: Mitgliedsländer brachen Recht. Asylpolitik bleibt Streitthema
Polen, Ungarn und Tschechien haben EU-Recht verletzt, weil sie die Übernahme von Asylbewerbern aus Italien und Griechenland ablehnten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab am Donnerstag einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die drei osteuropäischen Staaten statt, die einen Beschluss aus dem Jahr 2015 zur Verteilung von Asylbewerbern innerhalb der EU nicht umgesetzt hatten. Die EU-Innenminister hatten damals gegen den Widerstand osteuropäischer Sta...
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