Aus: Ausgabe vom 24.04.2020, Seite 4 / Inland
BGH hinterfragt Mordurteil für Raser
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Bedenken gegen die Verurteilung zweier Berliner Autoraser wegen Mordes. Am Donnerstag hinterfragten die obersten Strafrichter in Karlsruhe gleich mehrere Punkte. Ihr Urteil wollen sie am 18. Juni verkünden. Die Männer hatten sich in der Nacht zum 1. Februar 2016 in Berlins Innenstadt ein illegales Autorennen geliefert. Als sie bei Rot über eine Kreuzung rasten, rammte einer von ihnen mit einer Geschwindigkeit von 160 bis 170 Kilometer pro Stunde ein aus einer Seitenstraße kommendes Auto. Dessen Fahrer starb. 2017 hatte das Berliner Landgericht beide Männer als Mörder verurteilt. Sie sitzen seit vier Jahren in Untersuchungshaft. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Aufruf zum Durchhalten
vom 24.04.2020 -
»Zeit für Solidarität«
vom 24.04.2020 -
Der Opa mit dem Kinderbuch
vom 24.04.2020 -
Die Ärmsten vergessen
vom 24.04.2020 -
Monopoly auf dem Wohnungsmarkt
vom 24.04.2020