Entlassung aus der Haft abgelehnt: Wird politische Justiz fortgesetzt?
jW sprach mit Egon Krenz
Dieter Schubert* Im März hatte das Berliner Landgericht einen Antrag des ehemaligen Staats- und Parteichefs der DDR, Egon Krenz, auf Haftentlassung nach Verbüßung der Hälfte seiner sechseinhalbjährigen Haftstrafe abgelehnt. In der vergangenen Woche dann wurde die Entscheidung nach Krenz’ Beschwerde von dem 5. Strafsenat des Berliner Kammergerichtes bestätigt. Der 66jährige bleibt weiter in Haft
F: Hat Sie die Entscheidung des Kammergerichts überrascht?
Nein. Nach dem Gesetz ...
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