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Aus: Ausgabe vom 19.06.2020, Seite 4 / Inland

Lübcke-Prozess: Gericht zeigt Ernst-Geständnis

Frankfurt am Main. Mit einem der zentralen Beweismittel ist der Prozess um den Mord an Walter Lübcke am Donnerstag fortgesetzt worden. Im Oberlandesgericht Frankfurt wurde eine Videoaufzeichnung des ersten, inzwischen widerrufenen Geständnisses des Hauptverdächtigen Stephan Ernst gezeigt. Darin spricht der Angeklagte unter anderem darüber, wie er sich 2010 von der Neonaziszene abgewendet habe. Doch »Überfremdungsängste« hätten ihn bis 2015 erneut radikalisiert. Ein Arbeitskollege und alter Bekannter aus der Szene spielte dabei laut Ernst eine entscheidende Rolle: der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Markus Hartmann. Den Mord habe er allerdings »aus eigenem Antrieb« begangen. (dpa/jW)

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