Möbelschieben auf dem Papier
Von AktionsbüroLiebe Leserinnen und Leser, mittlerweile steht fest, daß die junge Welt am 1. November dieses Jahres eine neue Redaktionsadresse haben wird. Wie die lautet, zeichnet sich ab, aber – wir haben es an dieser Stelle schon geschrieben – solange der Mietvertrag nicht unterzeichnet ist, kann sie auch nicht mitgeteilt werden. Die Verhandlungen mit dem Vermieter haben sich gut angelassen, und wir schieben auf dem Papier schon mal Möbel. Ob wir über dieses Stadium hinauskommen, entscheidet sich in den nächsten Wochen. Nach dem Sommer beginnen wir mit den ersten Entrümpelungsaktionen, für die sich schon zahlreiche Helfer angesagt haben. Wir melden uns rechtzeitig.
* Spenden bitte auf folgendes Konto: Verlag 8.Mai, Kto.-Nr. 0014544204, BLZ 100 30 500, Bankhaus Löbbecke & Co., Berlin, Stichwort: Umzug
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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