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Aus: Ausgabe vom 30.07.2020, Seite 15 / Medien

SZ und FAZ dürfen kooperieren

Bonn. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) und die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) dürfen ein geplantes Gemeinschaftsunternehmen zur Anzeigenvermarktung gründen. Das gab das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn bekannt, wie das Fachportal DNV am selben Tag berichtete. Die Verlage beider Titel hatten Mitte Juli 2020 entsprechende Pläne bekanntgegeben.

Entscheidend für die Zustimmung war, »dass die beiden Verlagshäuser auch künftig bei den sogenannten Aufmerksamkeitsanzeigen keine überragende Marktstellung erlangen werden«, sagte demnach Kartellamtschef Andreas Mundt. Und er schränkte ein: »Für die darüber hinaus notwendige Prüfung der Kooperation nach dem allgemeinen Kartellverbot erwarten wir noch Stellungnahmen der Verlage, um uns ein umfassenderes Bild – auch zu etwaigen Vorteilen für die Verbraucher, die aus der Kooperation resultieren könnten – machen zu können.« (jW)

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