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Aus: Ausgabe vom 15.08.2020, Seite 16 / Aktion
Kubasolidarität

»Unblock Cuba«: Aktionspakete jetzt erhältlich

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Unser Aktionspaket eignet sich hervorragend für Ihr kubasolidarisches Treiben

Vor drei Wochen berichteten wir an dieser Stelle über den Start der zweiten »Unblock Cuba«-Aktion. Mit einer europaweiten Kampagne wollen Solidaritätsgruppen, linke Organisationen, Vereine und Medien ein deutliches Zeichen gegen die US-Blockade Kubas setzen. In den vergangenen Monaten hat die US-Regierung ihre Wirtschaftssanktionen deutlich verschärft.

Ihren Höhepunkt wird die Aktion im Mai 2021 erreichen, wenn auf der Agenda der UN-Vollversammlung die von Kuba eingebrachte Resolution zur Verurteilung der Blockade steht. Dann soll die Öffentlichkeit in europäischen Hauptstädten mit Plakaten, Veranstaltungen, Kundgebungen und weiteren Maßnahmen auf das Thema, das in den bürgerlichen Medien weitestgehend verschwiegen wird, aufmerksam gemacht werden. Zugleich wird das Ziel verfolgt, damit den Druck auf die europäischen Regierungen, die die Blockadepolitik zwar verurteilen, sich ihr aber widerstandslos beugen, zu erhöhen.

Die Aktion wird über Spenden finanziert. Die Zeit bis Mai werden wir zur Mobilisierung und Koordinierung mit den beteiligten Organisationen nutzen. Auch in diesem Jahr bitten wir Sie, liebe Leserinnen und Leser, um aktive Unterstützung! Dafür bieten wir ein Aktionspaket an, das neben drei Plakaten 20 Aufkleber und 20 Flyer mit unserem Aktionsaufruf enthält.

Bestellung bitte an aktionsbuero@jungewelt.de, unter unblock-cuba.org/materialien oder telefonisch unter 0 30/53 63 55 10.

jW-Org.-Team »Unblock Cuba«

Weitere Infos: www.unblock-cuba.org

Spendenkonten für die Kampagne (bitte unbedingt Verwendungszweck: Unblock Cuba angeben):

– Netzwerk Cuba e. V., IBAN: DE58 1001 0010 0032 3331 00, BIC: PBNKDEFF

– Österreichisch-Kubanische Gesellschaft, IBAN: AT71 2011 1297 2387 0100, BIC: GIBAATWW

– Vereinigung Schweiz–Kuba, IBAN: CH97 0900 0000 3003 6190 7, PC 30-36190-7 (Postcheckkonto)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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