Aus: Ausgabe vom 26.09.2020, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Bank Julius Bär muss zurückzahlen
Zürich. Die Schweizer Bank Julius Bär muss auf Schweizer Konten gelandetes einstiges DDR-Vermögen zurückzahlen, entschied das Bundesgericht am Freitag und beendete damit einen jahrelangen Rechtsstreit. Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Nachfolgerin der Treuhandanstalt. (dpa/jW)
Mehr aus: Kapital & Arbeit
-
Tot durch Autopilot
vom 26.09.2020 -
Das Maß dieser Krise
vom 26.09.2020