Erlass in Niedersachsen verbietet Schwenken von Reichsflaggen

Hannover. Polizei und Verwaltungsbehörden in Niedersachsen können das öffentliche Schwenken von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen jetzt unterbinden. Ein entsprechender Erlass sei ab sofort gültig, teilte das niedersächsische Innenministerium am Donnerstag in Hannover mit. Beim Verwenden der Flaggen sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, die Fahnen könnten auch sichergestellt werden.
»Wer diese Flaggen öffentlich schwenkt, zeigt damit eine verfassungsfeindliche Haltung«, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD). Sie seien Symbole für »rechtsextremistische« Einstellungen und Ausländerfeindlichkeit. »Mit diesem Erlass gehen wir entschieden dagegen vor, schaffen Rechtssicherheit und machen den Weg frei für ein leichteres Verbot dieser Flaggen«, erläuterte Pistorius.
Das Land Bremen hat das Zeigen von Reichs- beziehungsweise Reichskriegsflaggen bereits vor zehn Tagen per Erlass verboten. Vom Gesetzgeber verboten ist bisher nur die mit dem Hakenkreuz versehene Reichsfahne. (dpa/jW)
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