Kein Bonus für Arme
Jobcenter betrachtet Gutschrift beim Wechsel des Stromanbieters als Einkommen
Susan BonathWenn Reiche Millionen scheffeln, schaut der deutsche Rechtsstaat gerne nicht so genau hin. Anders bei den Ärmsten: Zweieinhalb Jahre lang kämpfte sich ein Ehepaar im Hartz-IV-Bezug durch die gerichtlichen Instanzen – wegen einer Stromgutschrift von 242 Euro. Vor dem Bundessozialgericht (BSG) sind die beiden Ende vergangener Woche gescheitert. Das Jobcenter im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfalen habe den Betrag zu Recht als Einkommen betrachtet und von der Leistu...
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