Aus: Ausgabe vom 06.11.2020, Seite 4 / Inland
Lübcke-Prozess: Ernst spricht über Vorstrafen
Frankfurt am Main. Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat am Donnerstag über mehrere seiner Vorstrafen ausgesagt. Dabei ging es auch um Taten mit neonazistischem Hintergrund wie einen versuchten Sprengstoffanschlag in der Nähe einer Asylbewerberunterkunft im Jahr 1993. Zudem befragten die Richter Stephan Ernst zu einem Messerangriff, bei dem er einen Mann türkischer Herkunft 1992 schwer verletzt hatte. Ernst begründete zwei der Taten mit Provokationen, die von der jeweils anderen Seite ausgegangen seien. So habe er 1989 Feuer in einem Haus gelegt, da dort ein gewalttätiger Mitschüler mit türkischen Wurzeln gewohnt habe. (dpa/jW)
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