BAMF-Prozess: Erfolg für Verteidigung
Bremen. Im Strafverfahren um angeblich rechtswidrige Entscheidungen der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat das Landgericht Bremen eine Anklage gegen die frühere Behördenleiterin und zwei Rechtsanwälte (siehe jW vom 5.11) in der Mehrzahl der Vorwürfe nicht zugelassen. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Gegen einen der beschuldigten Anwälte soll es demnach keine gerichtliche Hauptverhandlung geben. Die ehemalige Leiterin soll sich nur noch wegen mutmaßlicher Vorteilsannahme, Fälschung von beweiserheblichen Daten sowie der Verletzung von Dienstgeheimnissen verantworten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (AFP/jW)
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