Nach »Krawallnacht«: Jugendhaft für 18jährigen
Stuttgart. Im ersten öffentlichen Prozess um die sogenannte Stuttgarter Krawallnacht im vergangenen Juni hat das Amtsgericht der baden-württembergischen Landeshauptstadt einen 18jährigen zu zwei Jahren und sechs Monaten Jugendhaft verurteilt. Das Urteil gegen den jungen Mann, der die Scheiben eines Polizeiautos eingeschlagen haben soll und das vor Gericht auch einräumte, lautete auf schweren Landfriedensbruch und versuchte schwere Körperverletzung. Der Sachschaden belief sich nach Gerichtsangaben auf rund 3.000 Euro. Das Urteil liegt deutlich über den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen hatten. (dpa/AFP/jW)
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